Kosten
Kosten: (und Gebühren wenn Sie eine Immobilie erwerben)
- IMT - "Imposto Municipal sobre Transmissões" (Städtische Transfersteuer)
Nicht anwendbar – wird vom Käufer gezahlt
- Bankeinzug:
Alle erteilten Bankeinzüge bezüglich der Immobilie sollten storniert werden.
- IMI - Imposto Municipal sobre Imóveis (Grundsteuer auf Eigentum)
Diese Steuer ist zahlbar an das zuständige "Finanças" (Finanzamt) in dem Gebiet in dem Ihre Immobilie steht. Wer auch immer der Eigentümer am 31. Dezember ist, ist verantwortlich für die Zahlung der IMI des Jahres.
- Anwaltsgebühren
Die Anwaltskosten für den Verkäufer hängen von der Vereinbarung ab die er eventuell mit seinem Anwalt vor Ort bereits getroffen hat. Gebühren die mit dem Verkauf zusammenhängen können von Anwalt zu Anwalt unterschiedlich sein. Am besten bestätigen Sie dies direkt mit Ihrem Anwalt, wir können Ihnen aber gerne anerkannte Anwälte empfehlen. Gelegentlich vereinbaren beide Parteien die Transaktion mit dem gleichen Anwalt durchzuführen um Kosten zu sparen. Dies ist keine gewöhnliche Praxis und nicht zu empfehlen da es zu Interessenkonflikten kommen kann, aber nichts desto trotz eine Option.
- IRS/IRC - Imposto sobre o rendimentos-renidmentos de mais-valias
(Einkommensteuer) Die Einkommensteuer wird gezahlt auf den Profit der vom Verkauf einer Immobilie erzielt wird, die vorher zu einem niedrigeren Preis gekauft wurde. Ihr Steuerberater wird in einem festgelegten Zeitraum alle Kaptalgewine (und Verluste) an das Finanzamt berichten. Ihr Steuerberater benötigt die folgenden Angaben zur Vorlage beim Finanzamt um den Kaptilgewinn festzustellen:
- Verkaufspreis
- Kaupreis
- Absetzbare Kosten
- IMT Kosten beim Kauf, Notariats und Registrierungsgebühren und Eigentumsverbesserungen in den letzten 5 Jahren
- Indexation relief
Divinehome empfiehlt Ihnen sich von Ihrem Steuerberater oder Buchhalter beraten zu lassen bezüglich der Steuerrückwirkung in dem Land in dem Sie residieren. Einkommensteuerbefreiungen sind selten, aber hier folgen ein paar wenige Beispiele:
- Immobilienkauf vor dem 1. Januar 1989 (außer Neubauten)
- Wenn der Verkaufspreis wieder investiert wurde in ein anderen ersten Wohnsitz über einen bestimmten Zeitraum. Bitte beachten Sie: diese Befreiung ist nicht anwendbar auf ausländische Firmen
- Privatpersonen müssen die Steuererklärung bis 25. Mai abgeben und nach Erhalt des Steuerbescheids muß dieser innerhalb 30 Tagen bezahlt werden.
- Ausländische Firmen müssen die Steuern 30 Tage nach der Notariellen Beurkundung zahlen.
Bei nichteinhalten der Fristen werden Strafen und Zinsen fällig.
Bitte beachten Sie: Diese Informationen sind nur als Anleitung gedacht, wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Fehler oder Fehlinformationen. Wir empfehlen Ihnen dringend eine Rechts- und Steuerberatung vor der Verhandlung in Anspruch zu nehmen, da sich die Gesetze standing ändern können.




