Kosten
Kosten: (und Gebühren wenn Sie eine Immobilie erwerben)
- IMT - "Imposto Municipal sobre Transmissões" (Städtische Transfersteuer)
IMT ist Zahlbei bei Überschreibung einer unbeweglichen Anlage in Portugal wie z.B:
- Bei dem Kauf einer Immobilie
- Ein Mietvertrag mit einer Laufzeit von über 30 Jahren
- Der Tausch von Immobilien, wenn diese unterschiedliche Werte haben
- Der Erwerb von Firmenanteilen an einer Lda. (GmbH), wenn die Firma eine Immobilie besitzt und ein Teilhaber mindestens 75% der Anteile besitzt
- Ein Mietvertrag, der angibt wenn durch den Pächter die gesamte Mietzahlung geleistet wurde, er Eigentümer der Immobilie wird.
IMT IMT ist zahlbar beim "FINANÇAS" (Finanzamt) und bevor der Eigentumsübergang erfolgt (wird gezahlt vor Leistung der Unterschrift bei der "Escritura Pública" (Notariellen Beurkundung) bei dem Notar). (Final Deed-title) at the Notary).
- Wer ist verantwortlich für die Zahlung der IMT?
- Der Käufer ist verantwortlich im Falle eines Kauf- und Verkaufsvertrag.
- m Falle eines "CPCV - Contrato de Promessa de Compra e Venda" (Vorvertrag) der eine Klausel enthält das der Vertrag von einer dritten Partei unterschrieben wird, die IMT ist dann fällig bei dem vom Käufer ernannten dritten Partei. Die gleiche Richtlinie tritt ein wenn des Käufers vertragliche Position im "CPCV - Contrato de Promessa de Compra e Venda" (Vorvertrag) eingetragen ist.
- IMT wird durch den Vertreter gezahlt (normalerweise der Rechtsanwalt) im Falle einer unwiderruflichen "Procuração Pública" (Vollmacht). Der Rechtsanwalt ist normalerweise authorisiert die Transaktionen für den Kunden durchzuführen.
- Der Verkaufspreis der im Vertrag festgelegt wurde oder der VPT- "Valor Patrimonial Tributário" (Steuerlicher Eigentumswert) veranlagt durch das "FINANÇAS" (Finanzamt). Wenn ein Tausch stattfindet, ist der zu versteuernde Wert die Differenz zwischen den angegebenen Werten oder die Differenz zwischen dem VPT, je nachdem welcher Höher ist.
- o Diese Steuer wird nicht auf off-shore Eigentum angewendet..
Anmerkung: Die VPT auf den meisten Gebäuden wurde entsprechend dem vorhergehenden Gemeindesteuer-Gesetz berrechnet und ist nicht unter dem neuen Gesetz IMI verändert worden. In diesen Situationen wird die IMT vorübergehend auf dem Wert berechnet, der im Vertrag z.B. bei der " Escritura" angegeben wird; oder auf dem gegenwärtigen VPT, je nachdem welches der höhere Wert ist. Das " FINANÇAS" (Finanzamt) kann die temporäre IMT Steuer später korrigieren, wenn das neue VPT (festgesetzt in Übereinstimmung mit dem neuen Gesetz IMI) höher ist, als für die Berechnung des anfänglichen IMT.
Gewöhnlich zahlt Ihr Anwalt die IMT bevor die "Escritura" (Abschließende notarielle Urkunde) unterschrieben wird. Die folgenden Dokumente müssen vorgelegt werden:
- Identifizierung der Verkäufer
- Identifizierung der Käufer
- Beschreibung der Immobilie
- Wert zu dem die Immobilie überschrieben wird
Das "FINANÇAS" (Finanzamt) wird die IMT berechnen und legt ein Dokument vor das für die Zahlung benötigt wird. Sobald dieses gezahlt wurde (das Dokument muß gestempelt sein), wird das Dokument als Zahlungsbeweis bei der "Escritura" (Notarielle Beurkundung) dem Notar vorgelegt. Sollte die Beurkundung nicht stattfinden, können Sie die Rückzahlung der Steuer innerhalb der nächsten 3 Jahre nach Zahlung der Steuer beantragen. (IMT dazu muß ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden).
- Steuerinspektion
Wenn es zuverlässige Hinweise über Steuermißbrauch gibt, d.h., wenn die Auslassung der Angabe von Anlagegüter und Werten die abhängig von der Besteuerung sind und damit die zu zahlende Steuer verringert wird, kann das " FINANÇAS" (Finanzamt) notwendige Korrekturen vornehmen um die Steuer entsprechend anzupassen. Die Regierung kann durch das "Câmara Municipal" (Rathause) vom Recht der Präferenz auf dem Kauf des Eigentums ausüben, wenn der Wert, der in der Urkunde angegeben wird, sehr niedrig istim Verhältnis zum Marktpreis. Das "FINANÇAS" (Finanzamt) hat die Mechanismen zu verfügung stehen, zu überprüfen ob die entsprechende IMT wirklich geleistet worden ist. Sie sind aufgefordert, den ausgestellten Zahlungsempfang durch das “FINANÇAS" aufzubewahren, da dieser bei der Abschließenden notariellen Urkunde benötigt wird.
- Nach der "Escritura" (Notarielle Beurkundung) z.B. Eigentumsübergang
Nach der "Escritura" (Notarielle Beurkundung), sollte der Rechtsanwalt mit einer Kopie der Urkunde die folgenden Registrierungen in Ihrem Namen vornehmen:
- "Conservatoria do Registo Predial" (Grundbuchamt)
- Eigentumswechsel muss auf dem "FINANÇAS" (Finanzamt) vorgenommen werden.
- EDP – Um einen neuen Vertrag (Stromzähler) für die Stromversorgung zu beantragen
- Telefongesellschaft (wenn benötigt).
- Gasgesellschaft – Um einen neuen Vertrag (Gaszähler) und eine Inspektion zu beantragen (wenn benötigt)
- " "Camâra Municipal" (Rathaus) um einen neuen Vertrag (Wasserzähler) zu beantragen.
- Hausverwaltung (benötigt bei spezifischen Immobilien)
Bitte beachten Sie: diese Registrierung ist nicht vorgeschrieben, bis der Eigentümer die Immobilie verkaufen möchte. Wir empfehlen Ihnen dringend die Umschreibungen sofort nach Beurkundung durch den Notar vorzunehmen, als Vorbeugung gegen möglichen Finanzmißbrauch durch den vorherigen Eigentümers.
- Direct Debits (Bankeinzug):
Alle Ihre Rechnungen können via Bankeinzug von Ihrem Privatkonto eingezogen werden, außer die jährliche Steuer.
- IMI - Imposto Municipal sobre Imóveis (Grundsteuer auf Eigentum)
Diese Steuer ist zahlbar an die "Câmara Municipal" (Rathaus) in dem Gebiet in dem Ihre Immobilie steht. Die Rate wird auf der Grundlage von einem Prozentsatz des Wertes berechnet, der im Matrixdokument erwahnt wird. Dieser Wert stimmt möglicherweise nicht mit dem tatsächlichen Wert des Eigentums überein, dieser wird normalerweise nur aktualisiert wenn eine öffentliche Überschreibung stattgefunden hat. Die Zahlung erfolgt auf den FINANÇAS (Finanzamt) in der Stadt in dem die Immobilie steht.
o Die jahrliche Gemeindesteuer wird entsprechend dem steuerbaren Wert vom Eigentum berechnet. Das Eigentum kan für eine Zeit von 4 bis 8 Jahren von dieser Steuer befreit werden, abhängig von dem Wert der innerhalb von 6 Monaten nach Beurkundung feststehen muß. Der Antrag auf Gemeindesteuerbefreiung muß dann innerhalb von 60 Tagen beim zuständigen "FINANÇAS" (Finanzamt) gestellt werden.
- Imposto de selo"(Stempelgebühr)
Die Stempelgebühr wird bei erhoben bei Urkunden, Verträgen, Schenkungen, Erbschaften, etc. Beim Immobilienkauf, zahlt der Käufer die Stempelgebühr bei der notariellen Beurkundung (die Stempelgebühr ist in der Notargebühr beinhaltet) bezogen auf den Verkaufspreis und dem aufgenommen Hypothekenkredit.
Befreit sind z.B. :
- Zinsen auf die Pfandbriefdarlehen die den Kauf garantieren, den Umbau oder die Verbesserung des Wohneigentums
- Übertragung der Hypothek von einem Finanzinstit auf ein anderes (jede Erhöhung des Kapitals wird sich in der Stempelgebühr zeigen)
Die "Imposto de Selo" (Stempelgebühr) wird auf den Wert einer jeder steuerpflichtigen Urkunde oder Operation mit einem Steuersatz erhoben und variiert enstsprechend der Art der Urkunde oder des Vertrages. Falls mehr als eine Stempelgebühr anwendbar ist, wird nur die höchste erhoben. (befreit sind: Eigentumserwerb, Schenkungen und Erschaften).
- Notar- und Registrierungsgebühren
Diese müssen vom Käufer gezahlt werden, nachdem sie die "Escritura" (Beurkundung) unterschrieben haben und die Gesamtkosten betragen ungefähr 1% bis 3% für die Notargebühren vom Kaufpreis (nicht anwendbar bei off-shore) und bei Kauf mit einer Hypothek kann der Prozentsatz variieren.
- Anwaltsgebühren
Die meisten Rechtsanwälte berechnen zwischen 1% und 1,5% des Kaufpreises. Sie werden alle notwendigen Prüfungen vornehmen und die benötigten Dokumentationen von beiden Verträgen vorbereiten "CPCV - Contrato de Promessa de Compra e Venda" (Vorvertrag) und "Escritura" (Notarielle Beurkundung) .
Die Gesamtkosten, die mit der Investition einer Immobilie verbunden sind belaufen sich auf ca. 10% des Kaufpreises, die sich wie folgt zusammen setzen:
- 1% bis 1,5% Rechtsanwalt
- 1% bis 3% Notar- und Registrierungskosten
- 0% bis 8% IMT (sisa)
- IVA - (Mehrwertsteuer)
Die IVA ist nicht absetzbar bei Immobilieninvestitionen oder Konstruktionen (es sei den der Käufer ist eine beim Finanzamt registrierte Peron und ist berechtigt IVA abzuziehen. In diesem Fall, wird die IVA beim Verkauf/Weiterverkauf erhoben).
Bitte beachten Sie: Diese Informationen sind nur als Anleitung gedacht, wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Fehler oder Fehlinformationen. Wir empfehlen Ihnen dringend eine Rechts- und Steuerberatung vor der Verhandlung in Anspruch zu nehmen, da sich die Gesetze standing ändern können.




