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Rechtliche Verfahren

Rechtliche Verfahren

Der Kauf einer Immobilie in Portugal is ein anderer Prozess als in Deutschland Die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Portugal sind unterschiedlich, so dass man ohne Kenntnisse Risiken eingeht, die man nicht erwartet. Das Kauf-Verfahren besteht aus:

  1. Der Reservierung (Option)
  2. Einschaltung eines Rechtsanwaltes
  3. Zeichnung des vorläufigen Kaufvertrags
  4. Übergabe der Eigentumsurkunde.

Alle diese Schritte sollten sorgfältig befolgt werden. Wir koennen Ihnen helfen und detailliert erklaeren wie ein Immobilienkauf in Portugal ablaeuft. Nachfolgende Schritte sind dafuer notwendig: 

Buchung/Option

Sobald Sie die ideale Immobilie gefunden haben und Ihr Gebot akzeptiert wird, machen Sie eine Buchung mit einer entsprechenden Frist. Die Anzahlung fuer die Reservierung betraegt rund 5.000 € (je nach Wert des Objekts). Dieser Betrag wird auf ein Zwischenkonto Ihres Anwalts eingezahlt bis der "Contrato de Promessa de Compra e Venda CPCV-" (Vorvertrag) unterzeichnet ist.

Wenn Sie das Objekt nicht vor dem Zeichnen des vorlaeufigen Kaufvertrags reservieren, bleibt die Referenz auf dem Markt zu verkaufen. Durch die Anzahlung wird sichergestellt, dass in der vereinbarten Zeit bis die Zeichnung des vorläufigen Kaufvertrages stattfindet, das Objekt nicht anderweitig verkauft werden kann. Dieser Zeitraum kann dann vom Anwalt genutzt werden, festzustellen ob Hypotheken auf der Immobilien sind oder ob es andere Einschraenkungen und Probleme gibt. Es ist wichtig, dass dies geprueft wird.

Rechtsanwalt
Wenn Sie kaufen möchten, benötigen Sie die Dienste eines qualifizierten Rechtsanwalts. Der Anwalt prueftt das Objekt, das Sie kaufen möchten, auf Hypotheken und andere Einschränkungen. Der Anwalt prueft auch alle Pläne auf der Gemeinde in Bezug auf das Eigentum. Dies wird alles geprueft, bevor der vorläufige Kaufvertrag unterzeichnet ist. So koennen Sie vermeiden ein Objekt zu kaufen, das keine Genehmigung hat oder wo Hypotheken oder Beschränkungen existieren. Es ist ratsam mit Ihrem Anwalt eine "Procuração Pública" (= vollen Leistung) zu vereinbaren, unter der er für Sie tätig werden kann. Wenn die Vollmacht nicht in Portugal beigelegt ist, ist es auch möglich, ueber Proxy aus Niederlanden über die portugiesische Botschaft oder Notar in den Niederlanden yzu gehen, aber wir empfehlen die Vollmacht direkt in Portugal ausstellen zu lassen, dadurch sparen Sie Zeit und Reisekosten.  Anwaltskosten betragen durchschnittlich 1 % bis 1,5 % (+ MwSt). Wenn Sie eine Empfehlung benötigen, sind wir Ihnen gern behilflich.

Vorläufige Einigung für Kauf und Verkauf
Im Allgemeinen ist der vorläufige Kaufvertrag innerhalb eines Monats nach der Anzahlung/Reservierung unterzeichnet. Sobald eine Preiseinigung stattgefunden hat und die Dokumente in Ordnung sind, werden die zwei Seiten vom "Contrato de Promessa de Compra e Venda CPCV-" (vorläufiger Kaufvertrag) unterzeichnet. Nur ab diesem Zeitpunkt besteht die Verkaufs-Bindung fuer beide Parteien. Alle Bedingungen und Konditionen, die zwischen den beiden Parteien in Bezug auf den Kauf vereinbart sind, werden in diesem Vertrag aufgenommen und werden beim Notar registriert und beglaubigt.

Der Käufer zahlt eine Kaution in dieser Phase von 10 % bis 30 % an den Verkäufer. Der Rest des Kaufpreises ist nach der Übertragung des Eigentums faellig.

Die Anzahlung gilt auch als eine Strafe, wenn der Käufer die Vereinbarungen nicht einhaelt, die in dem vorläufigen Kaufvertrag enthalten sind. Jedoch, wenn der Verkäufer diese Verpflichtungen nicht erfüllt, muss er die doppelte Summe der Anzahlung als Strafe an den Käufer zahlen. Dies ist in Portugal gesetzlich geregelt auch wenn dies nicht im vorlaeufingen Kaufvertrag erwähnt ist
Es ist möglich, eine Reservierung unter Vorbehalt zu machen, falls eine Finanzierung oder Hypothek benoetigt wird, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.


Übertragung des Eigentums
Im vorläufigen Kaufvertrag wird ein Termin für die Unterzeichnung der "Escritura Pública" (= Akt der Lieferung) vereinbart. Dies ist in der Regel 3 bis 12 Wochen nach der Unterzeichnung des CPCV (vorläufiger Kaufvertrag). Nach der Unterzeichnung des entgueltigen Kaufvertrages wird das Eigentum in Ihrem Namen im "Conservatória Do Registo Predial" registriert  (= Grundbuchamt),wenn diese vertragliche Übertragung stattgefunden hat, besitzen Sie Ihr Traumhaus.

Nachdem die Übertragung des Eigentums stattgefunden hat, muessen auch die Änderungen der Eigentumsverhältnisse an  die Energie Lieferant/die Gas Unternehmen/die Gemeine und anderen Institutionen weitergegeben werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen lediglich Hinweischarakter hat und wir nicht für Fehler oder Fehlinformationen verantwortlich sind. Wir empfehlen, dass Sie mit jedem Kauf und Verkauf von Immobilien in Portugal sich rechtlich informieren.